Faustfeuerwaffen der deutschen Marinen 1849 - 1918
Heinrich E. Harder, Jens U. Alles
Als Stichtag der Gründung einer ersten gesamtdeutschen Flotte ist
der 14. Juni im Revolutionsjahr 1848 anzusehen. An diesem Tag
beschloss die in Frankfurt/Main tagende Nationalversammlung die
Gründung eines „Marineausschusses“ und bewilligte die Summe von 6
Millionen Talern zur Gründung einer deutschen Flotte. Nach dem
Scheitern der Nationalversammlung wurde die Reichsflotte dem wieder
tätig gewordenen Bundestag unterstellt und 1852 aufgelöst.
Die preußische Marine (1811 – 1866) und die Marine des
Norddeutschen Bundes (1866 – 1871) sind Zwischenschritte bis zur
Gründung einer neuen, reichseigenen Marine, der kaiserlichen
Marine, die von 1871 bis 1918 existierte. Mit dem Ende des Ersten
Weltkriegs und dem damit verbundenen Ende der kaiserlichen Marine
endet auch das Kapitel marinespezifischer Beschaffungen von Hand-,
insbesondere von Faustfeuerwaffen.
Schon die erste Reichsmarine beschaffte mit der Pistole M/1849
einen Waffentyp der sonst in keiner anderen deutschen Streitkraft
Verwendung fand. Gleiches gilt für die in der preußischen Marine
verwendete Pistole M/1852, den Colt-Revolver 1851 Navy und den
Revolver M/69. Danach kamen die auch im Heer verwendeten Revolver
M/79 und M/83 zum Einsatz. Die Einführung der Pistole 04, der
ersten von einer deutschen Streitkraft eingeführten
Selbstladepistole, stellte den Höhepunkt und den Abschluss
marineeigener Faustfeuerwaffen dar.
Format: 19,5 x 27 cm, 216 Seiten, gebunden, über 250 teils
farbige Abbildungen und Zeichnungen, Best.-Nr. DWJ004